Definitionen
Das Unternehmen" bezieht sich auf Computer Components Limited (Company Registration Number 03425090).
Der Kunde" bezieht sich auf die Person, die Firma oder das Unternehmen, mit der/dem das Unternehmen gemäß diesen Bedingungen Verträge abschließt.
Vertrag" bezieht sich auf den zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossenen oder zu schließenden Vertrag, der diesen Bedingungen unterliegt.
Produkte" bezeichnet alle Artikel, Gegenstände, Produkte oder Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Kunden im Rahmen des Vertrags liefert.
1. ALLGEMEINES
Die Verkaufsbedingungen des Unternehmens gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden und regeln diese, unter Ausschluss aller Bedingungen, die auf oder in Bestellformularen, Briefen, Empfangsbestätigungen oder anderen Dokumenten des Kunden enthalten sind, und keine Änderung dieser Bedingungen ist wirksam, es sei denn, das Unternehmen hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt und nur dann mit der Unterschrift eines Direktors des Unternehmens.
Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Bedingungen, die zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bestehen, einschließlich aller Bedingungen, die der Kunde vorgibt, anzuwenden. Dieser Vertrag kann nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens gekündigt werden.
2. PREISE
Jedes vom Unternehmen erstellte Angebot, ob schriftlich oder mündlich, gilt als Bestandteil dieser Verkaufsbedingungen.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, sofern nicht anders angegeben. Obwohl wir uns bemühen, die angegebenen Preise beizubehalten, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Dies schließt das Recht ein, die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, um Folgendes zu berücksichtigen:
a) Währungsschwankungen, die die Kosten des Unternehmens für Materialien oder Produkte erhöhen.
b) Mehrkosten, die durch Stornierung, Änderung, Verschiebung oder Umdisponierung von Aufträgen entstehen.
c) Die Lieferung erfolgt FOB UK und die Produkte werden nach den üblichen Spezifikationen des Unternehmens in einer Einwegverpackung verpackt.
d) Die Beförderung wird auf Wunsch und Kosten des Kunden organisiert.
e) Freigabedokumente und Konformitätsbescheinigungen für Waren, die aus dem Zolllager geliefert werden, werden normalerweise nach freiem Ermessen des Unternehmens kostenlos zur Verfügung gestellt.
f) Die Firma behält sich das Recht vor, in mehreren Sendungen zu liefern und jede Sendung gesondert zu berechnen.
g) Kunden außerhalb des Vereinigten Königreichs sind auf eigene Kosten für die Einholung der im Bestimmungsland erforderlichen Einfuhrgenehmigung verantwortlich.
h) Das Unternehmen ist für die Beantragung aller erforderlichen Lizenzen für die Ausfuhr der Produkte aus dem Vereinigten Königreich verantwortlich, es sei denn, das Büro des Kunden, das die Bestellung ausstellt, befindet sich im Vereinigten Königreich.
3. VERFÜGBARKEIT / LAGERUNG
Das Unternehmen teilt dem Kunden in der Auftragsbestätigung das Datum mit, zu dem die Produkte geliefert werden. Alle Termine, die das Unternehmen dem Kunden nennt, gelten nur als Schätzung. Die Zeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung für diesen Vertrag.
Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, zum angegebenen Termin zu liefern, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verzögerungen oder deren Folgen, wie auch immer diese verursacht werden.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde oder seine Bevollmächtigten zu vertreten haben, so werden dem Kunden die Lagerkosten und alle anderen zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.
Verweigert der Kunde die Annahme der Produkte zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, ist das Unternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, den Vertrag entweder als beendet zu betrachten oder die Produkte in Rechnung zu stellen, woraufhin die vollständige Zahlung sofort fällig wird.
Das Unternehmen kann die Produkte auf Ratenbasis liefern, wenn dies in dem dem Kunden unterbreiteten Angebot angegeben ist.
4. RISIKO
Wenn der Vertrag die Lieferung von Produkten vorsieht:
a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Produkte das Gelände des Unternehmens (oder das Gelände des Lieferanten des Unternehmens, wenn die Lieferung direkt vom Gelände des Lieferanten aus erfolgt) verlassen, um an den Kunden geliefert zu werden, ungeachtet dessen, dass das Unternehmen die Lieferung veranlassen kann, und bis zur Veräußerung muss der Kunde die Produkte in Höhe des Preises versichert halten.
5. ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATIONEN
Der Kunde stellt das Unternehmen davon frei, Produkte einzustellen oder Designänderungen vorzunehmen, die er für notwendig hält.
6. GEPLANTE LIEFERUNG
Für den Fall, dass das Unternehmen und der Kunde schriftlich vereinbaren, dass es eine planmäßige Lieferung gibt, gilt diese Klausel wie folgt;
Aufträge können nur dann für eine planmäßige Lieferung angenommen werden, wenn der Zeilenwert jeder Sendung wirtschaftlich vertretbar ist.
Kunden, die dem Unternehmen Aufträge erteilen, müssen die Lieferung des gesamten Auftrags innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Auftrags annehmen.
Falls der Kunde die Lieferungen aussetzen möchte, muss das Unternehmen dies dreißig Tage im Voraus schriftlich mitteilen. Eine solche Aussetzung ist auf einen Zeitraum von maximal 60 Tagen begrenzt, danach werden die Lieferungen zum normalen Tarif wieder aufgenommen.
Kunden, die einen Zeitplan oder einen Teil eines Zeitplans stornieren möchten, werden 30 % des Preises der betreffenden Produkte in Rechnung gestellt. Der Kunde kann keine Stornierung, keinen Aufschub, keine Aussetzung der Lieferung oder der Lieferungen für nicht auf Lager befindliche Artikel vornehmen, die speziell zur Erfüllung einer Kundenbestellung gekauft wurden.
7. TECHNISCHE BERATUNG
Es besteht keine Haftung für Produkte, die vom Kunden abweichend von den Anweisungen des Herstellers verwendet wurden.
Jegliche technische Beratung oder Dienstleistung, die von der Firma erbracht wird, stellt keine Garantie für die Eignung für einen anderen Zweck als den der Herstellerspezifikationen dar.
Zeichnungen, Beschreibungen, Gewichts-, Maß- oder Versandangaben, die von der Firma oder dem Hersteller der Produkte herausgegeben werden, sowie die Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen der Firmen oder der Hersteller, in Preislisten oder anderem Fachmaterial sind weder Bestandteil des Vertrages noch gelten sie als Garantie oder Zusicherung in Bezug auf die Produkte.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung aller dem Unternehmen geschuldeten Beträge hat in voller Höhe innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung zu erfolgen, die dem Kunden zugestellt wird, sofern auf dem Angebot nichts anderes angegeben ist ("Fälligkeitsdatum"); andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Lieferung der Produkte an den Kunden zu stornieren. Die Zahlungsfrist ist für den Vertrag von wesentlicher Bedeutung.
Schecks und Bankwechsel müssen auf Computer Components Limited ausgestellt sein. Das Unternehmen akzeptiert nach eigenem Ermessen auch Zahlungen per TT im Voraus, Bankscheck oder eine andere einvernehmlich vereinbarte Zahlungsmethode.
Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstag, kann das Unternehmen;
a) alle Arbeiten im Rahmen aller oder einzelner Verträge mit dem Kunden auszusetzen;
b) alle vom Kunden für Produkte geleisteten Zahlungen zur Begleichung von Rechnungen oder Konten in Bezug auf diese Produkte zu verwenden, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen für angemessen hält;
c) Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils von der NatWest Bank veröffentlichten Basiszinssatz auf überfällige Beträge ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag des Eingangs der freigegebenen Mittel zu berechnen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Produkte, die Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden sind, bleiben das alleinige und absolute Eigentum des Unternehmens als rechtmäßiger und gleichberechtigter Eigentümer, bis die Zahlung aller Beträge, die dem Unternehmen vom Kunden auf irgendwelchen Konten zustehen, vollständig beim Unternehmen eingegangen ist.
Erfolgt die Zahlung per Scheck, so gilt die Zahlung erst dann als bei der Gesellschaft eingegangen, wenn der Scheck eingelöst und der Betrag dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wurde.
Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden und muss sie gesondert lagern und kennzeichnen, so dass sie ohne weiteres als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind, und die Produkte als Vertreter des Unternehmens aufbewahren.
Bis zu einer gegenteiligen Mitteilung durch das Unternehmen kann der Kunde die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit nutzen und die Produkte an einen Dritten im Rahmen einer gutgläubigen und fremdüblichen Vereinbarung zum Weiterverkauf der Produkte liefern, doch endet diese Freiheit mit der Beendigung des Vertrags.
Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens des Unternehmens, den Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzufordern, gilt als Verzicht auf diese Verpflichtungen.
Kann das Unternehmen nicht feststellen, ob es sich bei den Produkten tatsächlich um die Produkte handelt, die Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden sind, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde alle Produkte der vom Unternehmen an den Kunden gelieferten Art in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Kunden in Rechnung gestellt wurden.
Das Unternehmen ist berechtigt, den Kunden zu benachrichtigen und ihm seine Absicht mitzuteilen, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen und/oder dem Kunden die Befugnis zu entziehen, die Produkte gemäß den oben genannten Bestimmungen zu nutzen oder zu verkaufen, wenn der Kunde gegen die Zahlungsbedingungen dieses Vertrages verstößt. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung durch das Unternehmen oder bei Eintritt eines der unten aufgeführten Ereignisse;
a) die Befugnis des Kunden, Produkte zu verwenden oder zu verkaufen, erlischt unverzüglich, und
b) alle Produkte, die Eigentum des Unternehmens sind, sind unverzüglich an das Unternehmen zu liefern, und das Unternehmen hat über seine Mitarbeiter oder Vertreter das Recht, Grundstücke, Gebäude oder Fahrzeuge des Kunden zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen und (falls erforderlich) die Produkte von allem, an dem sie befestigt sind, zu demontieren, und alle Kosten, die dem Unternehmen bei der Inbesitznahme entstehen, einschließlich Rechtskosten oder andere Gebühren, sind vom Kunden zu zahlen.
Wenn der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum, an dem das Unternehmen die Produkte in Besitz genommen hat, alle zu diesem Zeitpunkt fälligen oder geschuldeten Beträge zusammen mit den Kosten für die Inbesitznahme der Produkte vollständig bezahlt, wird das Unternehmen die Produkte auf Kosten des Kunden wieder an diesen ausliefern.
Wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum, an dem das Unternehmen die Produkte in Besitz genommen hat, nicht alle fälligen oder geschuldeten Beträge an das Unternehmen gezahlt hat, kann das Unternehmen die Produkte weiterverkaufen und zahlt dem Kunden den Restbetrag der beim Weiterverkauf der Produkte erhaltenen Beträge, nachdem alle fälligen oder geschuldeten Beträge des Kunden an das Unternehmen zusammen mit den Kosten für die Inbesitznahme und den Weiterverkauf der Produkte abgezogen wurden. Wenn die Beträge, die das Unternehmen beim Wiederverkauf der Produkte erhält, nicht alle fälligen oder geschuldeten Beträge des Kunden an das Unternehmen zusammen mit den Kosten für die Inbesitznahme und den Wiederverkauf der Produkte übersteigen, bleibt der Kunde verantwortlich und muss den Fehlbetrag in voller Höhe an das Unternehmen zahlen.
Das Unternehmen ist berechtigt, den Kunden zu benachrichtigen und ihm seine Absicht mitzuteilen, seine Produkte wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet aller anderen Rechte, die das Unternehmen aus diesem Vertrag hat, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
a) wenn der Kunde eine Mitteilung erhält, dass ein Konkursverwalter oder ein Verwalter ernannt werden soll oder ernannt worden ist, oder wenn irgendeine Belastung sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens in Besitz nimmt;
b) jede Mitteilung an den Kunden, dass ein Antrag auf Liquidation oder ein sonstiges Verfahren zur Liquidation des Kunden gestellt werden soll oder gestellt worden ist, oder die Verabschiedung eines Beschlusses zur Liquidation des Kunden (außer zum Zwecke einer gutgläubigen Umstrukturierung oder Verschmelzung);
c) die Entscheidung des Kunden, einen Vergleich mit seinen Gläubigern zu schließen oder die Zahlungen einzustellen oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder mit der Einstellung zu drohen;
d) jede Zwangsvollstreckung oder jeder andere Prozess, der gegen Mobilien oder Eigentum des Kunden eingeleitet und vollstreckt wird
e) die Unfähigkeit des Kunden, seine Schulden im Sinne des Insolvency Act 1985 oder einer gesetzlichen Neufassung dieses Gesetzes zu begleichen;
f) die Begehung einer Konkurshandlung durch den Kunden im Sinne des Insolvency Act 1986 oder einer gesetzlichen Neufassung oder Änderung desselben.
10. SHORTAGES
Fehlmengen müssen sowohl dem Unternehmen als auch dem Spediteur der Produkte innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte mitgeteilt werden.
11. RÜCKGABE
Für Produkte, die als "Nicht erwünscht", "Falsch bestellt" oder "Doppelte Bestellungen" zurückgeschickt werden, weil die "Auftragsbestätigung" nicht mit einem entsprechenden Vermerk versehen ist und vom Unternehmen als solche akzeptiert wurde, wird eine Gebühr von 20% erhoben. Auf jeden Fall nicht weniger als ein Betrag in Höhe unserer Bearbeitungskosten.
Rücksendungen werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Kunden nicht mehr angenommen, es sei denn, das Unternehmen hat dies schriftlich genehmigt.
Die Produkte sollten nicht aufbewahrt werden, um sie unserem Vertreter bei seinem nächsten Besuch auszuhändigen, wann auch immer das sein mag.
Produkte, die speziell auf Kundenwunsch hergestellt oder geliefert werden, sind unter keinen Umständen von einer Gutschrift oder einem Umtausch betroffen.
12. GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN
Das Unternehmen garantiert, dass es vorbehaltlich der Bedingungen in Klausel 11 die vom Unternehmen verkauften Produkte ersetzt oder den Kaufpreis für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Versanddatum zurückerstattet, jedoch nur für Artikel mit Mängeln, die durch fehlerhafte Materialien oder Verarbeitung verursacht wurden.
13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung im Rahmen der oben genannten Garantie, die in Klausel 10 beschrieben ist, es sei denn, es handelt sich um eine Garantie:
a) Das Unternehmen wird unverzüglich schriftlich benachrichtigt, wenn der Kunde feststellt, dass die Ware nicht der Spezifikation entspricht, und die entsprechende Rechnungsnummer und das Kaufdatum werden angegeben.
b) Die angeblich fehlerhaften Produkte werden frachtfrei an das Unternehmen zurückgeschickt.
c) Die Untersuchung der Produkte durch das Unternehmen oder einen von ihm beauftragten Mitarbeiter muss bestätigen, dass der angebliche Mangel existiert und nicht durch Missbrauch, Vernachlässigung, die Art der Lagerung, fehlerhafte Installation, Handhabung, Prüfung oder Reparatur oder durch Änderungen oder Unfälle verursacht wurde.
d) Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich darauf, Produkte, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Versanddatum zurückgegeben werden, nach eigenem Ermessen zu ersetzen oder eine Gutschrift zu erteilen.
e) Das Unternehmen haftet nicht für Neben- oder Folgeschäden, die sich aus der Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für den Ausbau und die Neuinstallation der Produkte, den Verlust des Firmenwerts und den entgangenen Gewinn aus der Nutzung.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, entfällt unsere Garantie und wir sind von jeglicher Haftung für die Lieferung mangelhafter Produkte befreit.
Außer in den Fällen, in denen das Unternehmen aufgrund von Fahrlässigkeit für Tod oder Körperverletzung haftet, ist das Unternehmen in keinem Fall für die folgenden Verluste oder Schäden haftbar, unabhängig davon, wie sie verursacht wurden und selbst wenn sie vorhersehbar waren oder von den Parteien in Erwägung gezogen wurden:
i) wirtschaftliche Verluste (einschließlich entgangener Gewinne, Geschäftseinnahmen, Firmenwert und Nebenschäden);
ii) Verwaltungs- und Gemeinkosten;
iii) Schäden in Bezug auf besondere indirekte oder Folgeschäden oder Verluste;
iv) jede Forderung, die von einer anderen Partei gegen das Unternehmen erhoben wird
Soweit gesetzlich zulässig, werden alle anderen als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Garantien und Bedingungen ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende oder gesetzliche Bedingungen.
Das Unternehmen ist nicht an Garantien oder Zusicherungen gebunden, die von ihm oder in seinem Namen abgegeben wurden, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich und mit Unterschrift als Bestandteil des Vertrages vereinbart.
Außer in den Fällen, in denen das Unternehmen für Tod oder Körperverletzung haftet, ist die gesamte Haftung des Unternehmens in jedem Fall auf den Wert des Vertrags begrenzt.
14. HERKUNFTSLAND
Sofern nicht anderweitig bestätigt, sind die in den Veröffentlichungen der Unternehmen enthaltenen Informationen nicht als Darstellung der Herkunftsquelle, der Herstellung oder der Produktion der Produkte oder von Teilen davon zu verstehen.
15. ANGEBOTE
Die Angebote sind datiert und gelten für dreißig Tage ab diesem Datum, es sei denn, das Unternehmen teilt dem Kunden schriftlich mit, dass das Angebot zurückgezogen wird.
16. PATENTE UND URHEBERRECHT
Die von dem Unternehmen zum Verkauf angebotenen Produkte können Gegenstand von Patenten oder anderen derartigen Schutzvorrichtungen sein.
17. VERTRAULICHKEIT
Sowohl das Unternehmen als auch der Kunde sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen keine technischen oder kommerziellen Informationen, die sie vom anderen als Ergebnis von Gesprächen, Verhandlungen und anderen Mitteilungen zwischen ihnen in Bezug auf die Produkte und die Bestellung erhalten haben, an Dritte weitergeben.
18. BESCHREIBUNG DER ERZEUGNISSE
Wenn die Beschreibung der Produkte in Korrespondenz, Broschüren, Rechnungen oder Katalogen von der Beschreibung des Herstellers abweicht, gilt die Beschreibung des Herstellers als die korrekte Beschreibung und hat Vorrang vor der vom Unternehmen bereitgestellten Beschreibung.
Die Beschreibung des Herstellers ist auf Anfrage bei der Firma erhältlich (diese kann veraltete Teile ausschließen).
Die Produkte werden nach den Spezifikationen und Ausführungen des Herstellers geliefert, die zum Zeitpunkt der Herstellung und des Erstvertriebs oder eines späteren Vertriebs in Kraft waren.
Die Beschreibung der Produkte durch das Unternehmen dient lediglich der Identifizierung und die Verwendung dieser Beschreibung stellt keinen Verkauf nach Beschreibung dar.
Das Unternehmen bemüht sich in angemessener Weise, die Richtigkeit der technischen Daten oder der Literatur zu den betreffenden Produkten zu gewährleisten, übernimmt jedoch keine Haftung aus Vertrag, einschließlich Fahrlässigkeit, oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für Schäden oder Verletzungen, die direkt oder indirekt aus einem Fehler oder einer Auslassung in diesen technischen Daten oder der Literatur entstehen.
19. GEWALT MAJEURE
Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Lieferung oder Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.
20. AUSFUHRKONTROLLVORSCHRIFTEN
Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für Schäden, Verluste oder Forderungen, die durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden entstehen, die gegen die von der Regierung der Vereinigten Staaten erlassenen Vorschriften über den Export von Waren, Dienstleistungen oder Technologie verstoßen.
Alle vom Unternehmen gelieferten Produkte, deren Wiederausfuhr zum Zeitpunkt des Verkaufs durch den Kunden bekannt ist und durch die oben genannten Vorschriften eingeschränkt wird. Die Produkte dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörden, die mit der Verwaltung solcher Vorschriften befasst sind, an den Kunden exportiert werden.
Das Unternehmen wird keine Bestellungen für Produkte und damit verbundene Dienstleistungen annehmen oder bearbeiten, die direkt oder indirekt für Länder bestimmt sind, in denen ein NATO-, UN- oder EU-Embargo für diese Produktkategorien in Kraft ist.
21. KÜNDIGUNG
Jeder Vertrag, den das Unternehmen mit dem Kunden abschließt, wird auf Auftragsbasis ausgeführt. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen impliziert eine kontinuierliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit (unbeschadet seiner sonstigen Rechte gegenüber dem Kunden), durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden von jedem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zurückzutreten oder die Lieferung auszusetzen, wenn der folgende Fall eintritt:
i) wenn eine Summe, die der Kunde dem Unternehmen schuldet, überfällig ist, sei es aus demselben oder einem anderen Vertrag, oder
ii) wenn der Kunde eine Bedingung desselben oder eines anderen Vertrags mit dem Unternehmen verletzt, oder
iii) wenn der Kunde einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder zugunsten seiner Gläubiger abschließt, wenn gegen ihn ein Konkursverfahren eröffnet wird, wenn er (falls es sich um eine juristische Person handelt) entweder freiwillig oder zwangsweise oder unter Aufsicht liquidiert wird, wenn ein Konkursverwalter oder ein Verwalter über sein gesamtes Vermögen bestellt wird oder wenn der Kunde droht, seine Geschäftstätigkeit einzustellen.
22. EXPORTGESCHÄFT
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Exportgeschäfte
23. ZUWEISUNG
Das Unternehmen ist berechtigt, diesen Vertrag oder Teile davon abzutreten, unterzuvergeben oder unterzuvermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag abzutreten.
24. SEVERANCE
Das Unternehmen und der Kunde vereinbaren, dass für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, aber gültig und durchsetzbar wäre, wenn ein Teil oder Teile davon als gestrichen gelten würden oder wenn sie in irgendeiner Weise als abgeändert oder modifiziert gelten würde, diese Bestimmung mit der für ihre Gültigkeit und Wirksamkeit erforderlichen Änderung oder Modifikation gelten soll.
25. LAW
Alle Fragen im Zusammenhang mit Angeboten oder Kaufverträgen, die diesen Bedingungen oder vereinbarten Änderungen dieser Bedingungen unterliegen, werden in jeder Hinsicht nach englischem Recht entschieden, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.
26. RECHTE DRITTER
Der Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 ist ausdrücklich von diesem Vertrag ausgeschlossen.